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Herabsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags: Gemeinde hat keine Klagebefugnis

Gemeinden können nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags eines im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmens klagen. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch dann, wenn die Änderung dazu führt, dass die Gemeinde Gewerbesteuer in Millionenhöhe erstatten muss und dadurch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird.

Diese Entscheidung sorgt für Rechtssicherheit. Denn bestünde ein generelles Klagerecht, müssten Steuerpflichtige immer damit rechnen, dass von ihnen akzeptierte Steuermessbescheide ggf. doch keinen Bestand haben werden. Gleichwohl gibt es im Schrifttum kritische Stimmen. Da gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, hat der Bundesfinanzhof nun Gelegenheit, die Rechtsfrage abschließend zu klären.

Quelle | FG Köln, Urteil vom 14.1.2016, Az. 13 K 1398/13, NZB BFH Az. IV B 8/16

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