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Vermietungseinnahmen bei Entschädigung wegen Bau einer Hochspannungsleitung

Wird eine Einmalentschädigung für die Überspannung eines selbst bewohnten Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt, handelt es sich nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Das betroffene Ehepaar argumentierte, dass es sich gegen den enteignungsgleichen Eingriff nicht wehren konnte. Es könne in keiner Weise von einer freiwilligen Leistung und einer ausgewogenen Gegenleistung gesprochen werden. Die Entschädigung sei somit nicht steuerbar.

Beachten Sie | Im Revisionsverfahren wird der Bundesfinanzhof entscheiden müssen, ob er dem Finanzgericht Düsseldorf oder der Sichtweise des Ehepaars folgt. Als dritte Möglichkeit kommt noch die Besteuerung als sonstige Einkünfte in Betracht.

Quelle | FG Düsseldorf, Urteil vom 20.9.2016, Az. 10 K 2412/13 E, Rev. BFH Az. IX R 31/16

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