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Dienstzulagen an Polizeibeamte nicht steuerfrei

Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht steuerfrei.

Diese Zulagen werden nicht ausschließlich für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gewährt. Sie sind vielmehr ein finanzieller Ausgleich für wechselnde Dienste und die damit verbundenen Belastungen durch den Biorhythmuswechsel.

Quelle | BFH-Urteil vom 15.2.2017, Az. VI R 30/16

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