Der Beitragssatz für die Rentenversicherung soll für das Jahr 2015 um 0,2 % auf 18,7 % gesenkt werden. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung ist eine Reduzierung von 25,1 % auf 24,8 % anvisiert. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 19.12.2014 anvisiert.
Praxishinweis | Ein gegenteiliger Effekt kann dadurch eintreten, dass die Beitragsbemessungsgrenzen im nächsten Jahr erhöht werden. Diese geben an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Z.B. steigt die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) um 1.200 EUR auf 72.600 EUR. |
Quelle | Bundesregierung, Mitteilung vom 19.11.2014 „Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,7 %“; Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015, BR-Drs. 487/14 (B) vom 28.11.2014