Die Sachbezugswerte für 2017 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest. Nicht angepasst wurde der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft, der auch im nächsten Jahr 223 EUR beträgt. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde hingegen um 5 EUR auf 241 EUR erhöht.
Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für Mahlzeiten |
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Mahlzeit |
monatlicher Wert |
kalendertäglicher Wert |
Frühstück |
51 EUR (2016: 50 EUR) |
1,70 EUR (2016: 1,67 EUR) |
Mittag- bzw. Abendessen |
95 EUR (2016: 93 EUR) |
3,17 EUR (2016: 3,10 EUR) |
Quelle | Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 536/16 (B) vom 4.11.2016