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Hacked by CoupDeGrace

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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2025

Im Monat April 2025 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |

 

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.4.2025

 

  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.4.2025

 

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

 

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.4.2025. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

 

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat April 2025 am 28.4.2025.

 


Forschungszulagengesetz: Herabsetzung der Vorauszahlungen

Wird eine Forschungszulage beantragt, wird die festgesetzte Zulage grundsätzlich im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet (§ 10 Abs. 1 S. 2 des Forschungszulagengesetzes [FZulG]). Durch das Wachstumschancengesetz wurde nun § 10 Abs. 2a FZulG eingeführt. Danach gilt mit Wirkung ab dem 1.1.2025 Folgendes: |

 

  • Wenn im Zeitpunkt der Festsetzung der Forschungszulage die Steuererklärung für die nächste erstmalige Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer noch nicht abgegeben worden ist und
  • die Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 3 des Einkommensteuergesetzes für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum angepasst werden können,
  • hat das Finanzamt die Vorauszahlungen für diesen Veranlagungszeitraum um die festgesetzte Forschungszulage, jedoch höchstens auf 0 EUR, auf Antrag herabzusetzen.

 

Quelle | Wachstumschancengesetz, BGBl I 2024, Nr. 108 und Forschungszulagengesetz (FZulG)


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