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Elektronisches Lohnkonto: Einheitlicher Standardsatz ab 1.1.2018 verbindlich

Ab 1.1.2018 müssen Arbeitgeber die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten der Finanzbehörde nach einer amtlich vorgeschriebenen einheitlichen digitalen Schnittstelle elektronisch bereitstellen (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Die in 2011 ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit überholt.

Nur in begründeten Fällen können die lohnsteuerlichen Daten zur Vermeidung unbilliger Härten auch in einer anderen auswertbaren Form bereitgestellt werden.

Die amtlich vorgeschriebene DLS ist ein Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.bund.de zum Download bereit.

Quelle | BMF-Schreiben vom 26.5.2017, Az. IV C 5 – S 2386/07/0005: 001

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